Praktische Informationen
Seit dem 1. Juli 2022 können Psychotherapien, die von psychologischen Psychotherapeuten /-therapeutinnen durchgeführt werden, von der Grundversicherung der Krankenkasse (KVG) erstattet werden, wenn sie von einem Arzt oder einer Ärztin der Grundversorgung verschrieben wurden: Facharzt/-ärztin für Innere Medizin, für Kinderheilkunde, für Psychiatrie und Psychotherapie, für Kinder- und Jugendpsychiatrie, für psychosomatische Medizin.
Wir bitten Sie, uns diese Verschreibungsverordnung vor der ersten Konsultation zukommen zu lassen, da die Sitzung sonst zu Ihren Lasten geht.
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von Ihrem Arzt auszufüllen
Gültig seit dem 1. Juli 2022
Grundlegende Versicherung
Sobald Sie Ihre Franchise erreicht haben, werden Sitzungen mit psychologischen Psychotherapeuten/-therapeutinnen auf ärztliche Verschreibung zu 90 % erstattet. Die Verschreibung muss durch das Vorliegen einer Krankheit gerechtfertigt sein, welche in der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (sogenannte ICD - aktuelle Version ICD-10) aufgelistet ist.
Es gibt zwei Fälle:
- Bei einer Standardverordnung durch eine:n Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin, Pädiatrie, Psychiatrie oder Psychosomatik können 15 Psychotherapiesitzungen in Anspruch genommen werden, die einmalig nach Rücksprache zwischen dem/der psychologischen Psychotherapeuten/-therapeutin und dem/der verschreibenden Arzt/Ärztin erneuert werden können. Wenn die Anzahl der Sitzungen 30 übersteigt, muss ein Bericht mit einer Diagnose an eine:n Psychiater:in weitergeleitet werden und die Fortsetzung der Therapie muss vom vertrauensärztlichen Dienst der Versicherung genehmigt werden.
- Für eine Krisenintervention oder eine Therapie im Zusammenhang mit einer schweren Krankheit ist eine Verordnung von einem/einer beliebigen Facharzt/-ärztin für maximal 10 Sitzungen zulässig. Falls eine Fortsetzung darüber hinaus erforderlich ist, gehen Sie bitte gemäss Punkt 1 vor.
Zusätzliche Versicherung
Die Erstattung hängt von den Bedingungen Ihres privaten Vertrags ab. Es empfiehlt sich, dies direkt mit Ihrem Versicherer abzuklären.
Es ist wichtig zu beachten, dass sich das neue Gesetz ausschliesslich auf die Grundversicherung bezieht. Die Zusatzversicherungen haben daher die Freiheit, ihre eigenen Leistungen zu definieren, und seit dem 1. Juli verfolgen sie in dieser Hinsicht unterschiedliche Ansätze. Bitte klären Sie dies mit Ihrem Versicherer.